Rechtsprechung
BVerwG, 11.06.1970 - II WD 12.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge eines Matrosen wegen dessen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung - Dienstpflichtverletzung eines Soldaten durch seine leichtfertige Eingehung von Verbindlichkeiten und folgender ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1970 - II WD 12.70
Die Zulässigkeit eines Disziplinarverfahrens nach rechtskräftig abgeschlossenem Strafverfahren ergibt sich unmittelbar aus § 62 WDO, und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach der bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht (BVerfGE 21, 391).